Erbschafts- und Schenkungssteuer
Durch die erheblichen Vermögenswerte, die in den kommenden Jahren sowohl aus Betriebsvermögen als auch aus Privatvermögen auf die nachfolgenden Generationen übertragen werden, bildet die Beratung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit:
- Ermittlung der steuerlich relevanten Werte vor Übertragungen
- Darstellung von Übertragungsalternativen
- Vorbereitung von Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Erstellung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung